Kurzuschuss – Meine Kur-Reisen
04 Circuito Termal Balnea Piscina de Flotacion 2

Kurzuschuss

DER WEG ZUR KUR 
KOSTENÜBERNAHME &
ZUSCHÜSSE

Wenn Sie bereits mit dem Arzt/der 
Ärztin Ihres Vertrauens alle notwendigen Therapien an Ihrem Wohnort ausgeschöpft haben und sich die gewünschte Verbesserung einfach nicht einstellen mag, dann können Sie eine Kur auf Rezept beantragen.

Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde usw.) wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Kurantrag an die Krankenkasse behilflich sein. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Versicherungsträger / Beihilfestellen übernehmen mittels Kostenübernahmebescheinigung die vollen Kosten der Arztkosten, der ärztlichen Behandlungen und 85 – 90 Prozent der Kurmittelkosten,  d.h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. 
Zu den übrigen Kosten wie die Unterkunft und Verpflegung kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu Euro 13,- pro Tag gewähren. 
Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt ist bei einigen Krankenkassen ein pauschaler Zuschuss von 100,- Euro möglich.

Eine ambulante Badekur kann man nach heutigem Stand alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

 ANTRAG AUF KURZUSCHUSS 
IN KURZFASSUNG 

– Mit dem Hausarzt sprechen und
Bescheinigung für die Kur
Notwendigkeit einholen

– Der Hausarzt leitet 
den Kur-Antrag 
bei Ihrer gesetzliche
Krankenkasse ein

– Die Krankenkasse prüft 
den Kurantrag und 
genehmigt diesen im Idealfall

Sie erhalten von der Krankenkasse dieKostenübernahme-bescheinigung i.d.R. per Post.

WO KANN EINE BADEKUR
DURCHGEFÜHRT WERDEN 

Bei einer Badekur können Sie den Kurort und die Unterkunft frei wählen! Es stehen Ihnen über 350 anerkannte Kurorte in Deutschland und ca. 800 in Europa zur Auswahl. Anerkannte Kurorte zeichnen sich durch das Vorhandensein natürlicher Heilmittel aus, z.B. durch Thermalwasser, Moor oder besonderes Klima.
Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des Kurorts behilflich!

In alles EU – Ländern können Sie Ihre Zuschüsse bekommen. 
Allerdings können diese Kosten nur nachträglich durch die Krankenkasse erstattet werden. 
Lassen Sie sich bitte unbedingt am Ende Ihres Kuraufenthaltes eine detaillierte Übersicht über die angefallenen Kosten vor Ort aushändigen.
Diese reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.

WAS, WENN DIE KRANKENKASSE DIE KURKOSTEN ABLEHNT: 

Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Wird Ihre Kur dennoch nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten bei Ihrer nächsten Lohn- und EInkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

(Textquelle: apotheken – wissen.de)
(Fotoquelle: danubiushotels-
Heilbad Piestany)

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